@Jungjäger_J: Der von Dir beschriebene "Riegel B" ist die zweite Sperrstelle des gegenläufig wirkenden Riegelwerkes, d.h. dieses Riegelwerk ist auf zwei Sperrstellen produziert und Dein Waffenschrank mit diesem Riegelwerk zertifiziert. Du nimmst also eine Sperrstelle aus dem Spiel, eine unzulässige Veränderung am zertifizierten Waffenschrank, was bedeutet, dass Dein Waffenschrank damit das Zertifikat verloren hat, ab dem Augenblick, sofort! Somit bewahrst Du fortan Deine Waffen nicht gesetzeskonform auf, Punkt.
Dein Zahlenschloss muss zum Riegelwerk passen. Du hast nach Deinem großzügig verlinktem Kaufmodell einen Waffenschrank des Herstellers ISS. Der fertigt diese Modelle mit Riegelwerken mit einer Sperrstelle, dann für die Rotobolt-Schlösser, und mit zwei Sperrstellen, dann für Deadbolt Schlösser. Zu jedem Riegelwerk gehört eine Schlossliste, und nur was in der drin steht, darf in Deinen Schrank verbaut werden, ansonsten, Du ahnst es, Zulassung erloschen wegen falschem Bauteil.
Schauen wir aber auf die Technik: der ISS Schrank hat, wie auch duie Eisenbach-Schränke, eine Riegelwerk mit eingenieteten Mitnehmern, welche die in der Zentrale die Riegelgestänge antreiben. Verbiegst Du eine Sperrstelle, flutscht die zwar unter dem Schlossriegel hindurch, aber die komplette Riegelplatte mit dem Stift wird dadurch verwinscht. Das bedeutet, dass der eingenietete Stift nicht mehr gerade in der Aufnahme sitzt und die bei Betätigen des Griffes wirkenden Kräfte den Stift lockern - bis er eines Tages völlig unerwartet herausbricht. Dann kannst Du Deinen Schrank nicht mehr öffnen.
Das "Schloß mit der Vierkantstange" ist ein Combogard Schloß. In den allermeisten moderneren Schränken ist das nicht mehr in den Schlosslisten, weil es durch vollmotorische Schlösser ersetzt wurde, und das hat einen Grund: das Kabel wird mit der Vierkantstange in den Innenraum geführt. Während die Stange in den Schloßboden in ein drehbares Element einläuft, knickt das Kabel im 90 Grad Winkel unter dem Schloßboden ab. Durch die dauerhafte Bedienung kommt es an genau dieser Stelle nach ein paar Jahren zum Kabelbruch. Treffen Batteriestrom und Datenleitung dann aneinander, schmilzt der Eingangswiderstand durch, eine Manipulationssicherung, die dazu führt, dass das Schloss gewollt ausser Betrieb gesetzt wird, sprich spontan nicht mehr zu öffnen ist. Wer es nicht glaubt, die Burgerfirma mit dem Goldenen M kann davon eine komplette Playlist singen...
@Basti918: Die Zertifizierungsstellen haben hier das Zertifikatinhaberprinzip angewendet: Einen nach EN1143-1 geprüften und zertifizierten Waffenschrank darf ausschließlich der Zertifikatinhaber mit einem anderen Schloss nachrüsten, weil nur er weiss, mit welchem Schlosssystem er das machen darf (Stichwort: Schloßliste: geheimes Dokument, kennt auch kein Händler wie Hartmann, Waffenschrank24, Frankonia und wie sie alle heißen, die verkaufen Euch nur Schlösser wie Radarwarner, darf man haben, aber nicht einbauen und in Betrieb nehmen) und er muss dafür die Verantwortung übernehmen. Da aber die Hersteller mitunter in Polen, Indien, China oder Russland sitzen und sicher niemand hier die Anreise eines Werkstechnikers bezahlen möchte oder kann, gibt es eine einzige zulässige Ausnahme: der Umbau muss von einem geprüften Tresortechniker gemacht werden, und DER übernimmt dann die Verantwortung, dass das richtige Schloß und richtig eingebaut ist, jede andere Lösung, also explizit Eigenleistung lässt sofort das Zertifikat erlöschen, bedeutet, hast Du bei der nächsten Kontrolle kein Umbauprotokoll von einem geprüften Tresortechniker, fällt Dir das auf die Füße, siehe den Kommentar von @Carsten Landwehr. Und: es liegt allein an Dir, was Du mit Deinem Schrank machst, gehst Du den richtigen Weg, der teurer ist, weil der Techniker zu Dir kommen muss um den Umbau vor Ort zu machen, bist Du auf der sicheren Seite, versuchst Du irgendetwas zu brokeln, um Geld zu sparen (in Deinen Augen legitim, im Auge des Gesetzes heisst das leider:Vorsatz), naja, die Wirkung eines solchen Unterfangens hat ja Carsten schon dargelegt.
Warum ich das weiß: jahrelanger Mitarbeiter eines Tresorbauers, besitze selbst die VdS-Tresortechnikerprüfung, stehe aber für solche Aufgaben selbst nicht mehr zur Verfügung, habe also keinen wirtschaftlichen Ertrag von der richtigen Darstellung der Sachverhalte und Informationen.