Moin moin Geartester,
das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Der Waffenschrankschlüssel muss genauso sicher verwahrt werden wie die Waffen selbst. Markus von Hartmann Tresore erklärt, worauf es beim Nachrüsten auf ein elektronisches Zahlenschloss am Waffenschrank ankommt und was es noch für weitere Optionen gibt.
00:00 Einleitung
00:25 Die aktuelle Rechtsgrundlage
02:45 Die Handlungsoptionen
07:46 Die möglichen Kosten
09:23 Fazit
Weitere Informationen rund um das OVG NRW Urteil auf: https://www.hartmann-tresore.de/waffenschrank-schluessel-aufbewahren/
Moin,
der Bericht ist nicht wirklich zutreffend.
Zitat: "...das Oberverwaltungsgericht hat entschieden...".
DAS Oberverwaltungsgericht gibt es nicht. Es gibt 15.
Und was ein OVWG in einem Bundesland urteilt, ist nicht automatisch Gesetz für alle anderen.
Das so auszulegen wäre rechtswidrig.
Allerdings mach vielfach die Behauptung die Runde, der Schlüssel müsse jetzt so und so aufbewahrt werden. Dazu gibt es keine Rechtsgrundlage.
Fakt ist, die Aufbewahrung des Schlüssels ist in der Kontrolle garnicht vorgesehen. Manche legen es gerne so aus.
Vor Allem die Tresorverkäufer.
Also bitte, liebe Geartester, bevor ihr hier was unseriöses Veröffentlicht, recherchiert doch erst mal richtig.
Besten Dank.
Herzlichst, Euer FrostNRost
Nachtrag:
Und die Tresorhersteller wünschen sich natürlich, dass jetzt jeder nachrüsten muss und arbeiten oder influencen jetzt kräftig mit. Zum finanziellen Nachteil aller Waffenbesitzer.
Herzlichen Dank.