Zum Raubwild zählen die dem Jagdrecht unterliegenden Arten der Raubtiere. Besondere Bedeutung haben u.a. Fuchs, Dachs, Steinmarder und Marderhund. Einige Raubwildarten, wie Luchs, Wildkatze und Fischotter sind ganzjährig geschont, obwohl sie dem Jagdrecht zugeordnet sind. Für diese Arten besteht aber weiterhin die Pflicht zur Hege (der ältesten Form des Natur- und Artenschutzes). Sie stehen dadurch in der besonderen Fürsorge durch den Jägerinnen und Jäger.