Beim abendlichen Ansitz auf Rehwild , kam dieser Fuchs angeschnürt, den ich dann erlegen konnte. Unter Fuchsjagd versteht man die Bejagung des Fuchses, in Europa in der Regel des Rotfuchses. Der Fuchs ist in Deutschland ganzjährig jagdbar, wobei die Bundesländer Abweichungen festlegen können. Eine strafbewehrte Ausnahme ergibt sich jedoch grundsätzlich aus dem Bundesjagdgesetz (BJagdG): Hiernach dürfen in den Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden. Da sich bei Füchsen auch die Rüden an der Aufzucht der Jungtiere beteiligen, ist davon auszugehen, dass alle Altfüchse in der Zeit vom 1. März bis mindestens zum 15. Juni für die Aufzucht von Jungfüchsen notwendige Elterntiere im Sinne des Gesetzes sind, sofern das gesamte Geheck nicht vorher erlegt oder gefangen wurde[1]. In Deutschland wurden im Jagdjahr 2005/06 604.452 Füchse erlegt, im Jagdjahr 2006/07 waren es 432.146[2].