In Jagdfilmen aus den nordischen Ländern, England und Schottland sind Schalldämpfer seit Jahren nicht wegzudenken, somit war es eine Erleichterung als endlich in Bayern das Verbot kippte.
Umgehend hab ich den Antrag geschrieben und auch schnelle eine positive Rückmeldung erhalten.... soweit so gut aber wie geht es nun weiter?
Um vielleicht dem ein oder anderen unter die Arme zu greifen hier mal die Vorgehensweise die letztendlich zum gültigen Eintrag des SD geführt haben:
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Antrag auf Zulassung von Schalldämpfern zur Jagdausübung aus Gründen des Gesundheitsschutzes.
Ich habe diesen Vordruck verwendet http://www.wildtierportal.bayern.de/mam/cms12/jag...
Kostet dann 25EUR auf dem Amt. - Wenn dem Antrag stattgegeben wurde mit diesem Formular zum KVR und einen Antrag auf Voreintrag stellen. Ich habe mir gleich eine eigene WBK für den SD machen und auch gleich 2 Stk eintragen lassen. Die Kosten sind nämlich gleich, egal ob einer, zwei oder 5 eingetragen werden.
Nicht gleich eingetragene SD verfallen jedoch nach einem Jahr wieder weshalb zu viele Eintragungen auch zinnbefreit sind. -
Mit dem Voreintrag und der WBK in der Tasche geht es zum Büchsenmacher des Vertrauens um sich beraten zu lassen.
Hat die Waffe noch kein Gewinde, dann empfehle ich vor Ort diese Arbeit durchführen zu lassen und auch dort den SD zu kaufen. Sollte nicht sauber gearbeitet worden sein ist alles aus einer Hand und man tut sich leichter bei einer Reklamation. - Der Büchsenmacher muss den SD in die WBK eintragen ( Hersteller, Gerätenummer, seine Adresse)
- Mit der Rechnung über den SD und der WBK geht es dann wieder zum KVR und die nächsten 15EUR werden fällig. Man muss dann wieder die Anzeige über den Erwerb des SD anzeigen.
Alle Angaben basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ich hoffe aber dass sie helfen. Bei Fragen meldet euch auch gerne per mail
http://christophwoehrle.com/?page_id=148